Bebauungsplan Gemeinde Ottendorf-Okrilla Öffentliche Auslegung

1. Änderung zum Bebauungsplan "Lebensmittelmarkt und Wohnbebauung Medingen, Weixdorfer Straße"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 06.05.2024 bis 14.06.2024
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Planzeichnung

1. Änderung zum Bebauungsplan

„Lebensmittelmarkt und Wohnbebauung Medingen, Weixdorfer Straße“

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat von Ottendorf-Okrilla hat am 09.04.2024 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Lebensmittelmarkt und Wohnbebauung Medingen, Weixdorfer Straße“ gefasst. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die Flurstücke 202/2, 205/10 und 210 der Gemarkung Medingen.

Planungsziel ist die Herausnahme der abweichenden Bauweise in Form von Kettenhausbebauung im Baugebiet MI3 zugunsten von offener Bauweise.

Außerdem soll die Einordnung von Altengerechtem Wohnen und Mehrgenerationenwohnen in MI2 und im westlichen MI3 planungsrechtlich gesichert werden.

Gleichzeitig hat der Gemeinderat von Ottendorf-Okrilla am 09.04.2024 den Entwurf der

1. Änderung des Bebauungsplans „Lebensmittelmarkt und Wohnbebauung Medingen, Weixdorfer Straße“ in der Fassung vom 27.02.2024 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Lebensmittelmarkt und Wohnbebauung Medingen, Weixdorfer Straße“, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C), erfolgt im Zeitraum

vom 06.05.2024 bis einschließlich 14.06.2024

durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet auf der Seite der Gemeinde Ottendorf-Okrilla unter www.ottendorf-okrilla.de sowie im Bürgerbeteiligungsportal Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/ottendorf-okrilla.

Gleichzeitig liegen die Planunterlagen im Bauamt der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34, 01458 Ottendorf-Okrilla im Raum N104 während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Montag:          9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag:        9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch:        9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag:    9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag:           9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Während des Veröffentlichungszeitraums können zum Planentwurf von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an bauamt@ottendorf-okrilla.de übermittelt werden, können aber bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Für die 1. Änderung des Bebauungsplans „Lebensmittelmarkt und Wohnbebauung Medingen, Weixdorfer Straße“ wird das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB angewendet. Dabei wird gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, von der Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Ottendorf-Okrilla, den 11.04.2024

gez. Rico Pfeiffer

Bürgermeister

Kontaktperson

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Mit der Abgabe einer Stellungnahme bestätigen Sie, vom Informationsblatt zur

"DATENSCHUTZINFORMATION der Gemeinde Ottendorf-Okrilla im Rahmen der

Bauleitplanung, von Satzungen und Planungen nach dem Allgemeinen Städtebaurecht"

Kenntnis genommen zu haben und willigen in die Erhebung und Weitergabe personenbezogener Daten zur Aufgabenerfüllung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ein.

Gegenstände

Übersicht
  • Deckblatt
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung

Informationen

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